# Arten von Zweckmäßigkeit
Zweckmäßigkeit ist nach Kant eine Kausalität, die wie umgekehrt zu derjenigen Kausalität zu denken ist, die als apriorische Denkform eine der Kategorien unseres Verstandes bildet, die dem Naturmechanismus entsprechende Ursache-Wirkung-Kausalität bzw. Kausalverbindung nach wirkenden Ursachen (nexus effectivus). Eine vom Ende her gedachte Zweckkausalität (nexus finalis) führt hingegen von der Wirkung zur Ursache, vom Besonderen zum Allgemeinen und vom Gegenstand zum Begriff.
Statt unsere Erkenntnis eines Gegenstandes als von ihm verursachte Wirkung desselben zu erforschen – wie in der Kritik der reinen Vernunft (KrV) von 1781 – geht es nun darum, den Gegenstand als Wirkung zu denken, die auf eine Ursache verweist: einen Begriff, der ihn möglich macht.
Diese Art zu denken ist das, was Kant mit dem reflektierenden – im Kontrast zum bestimmenden – Urteilen meint, das in der KdU maßgeblich zum Einsatz kommt und kritisch beleuchtet wird. Das Werk besteht aus zwei Teilen, der Kritik der ästhetischen Urteilskraft sowie der bereits erwähnten KdtU. Damit einher geht auf oberster Ebene eine Unterteilung der Zweckmäßigkeit in eine subjektive und eine objektive.
In der Ästhetik geht es um subjektive Zweckmäßigkeit: zweckmäßig für das Subjekt bei Betrachtung des Schönen oder Erhabenen. In der Teleologie (§§61ff.) geht es um objektive Zweckmäßigkeit der Natur, als ob sie in sich zweckmäßig sei, unabhängig vom Betrachter. Objektiv ist diese Zweckmäßigkeit, insofern sie in den Objekten selbst anzutreffen ist.
Sowohl subjektive als auch objektive Zweckmäßigkeit werden von Kant weiter unterteilt in formale und materiale bzw. reale Zweckmäßigkeit. In der KdU liegt das Hauptaugenmerk in der Ästhetik auf (1) der subjektiven formalen Zweckmäßigkeit und in der Teleologie auf (2) der objektiven materialen Zweckmäßigkeit. Die objektive formale Zweckmäßigkeit behandelt Kant nur kurz (in §62) am Beispiel geometrischer Formen, die zweckmäßig zur Lösung mathematischer Probleme sind.
↪ Die ersten Paragraphen der KdtU leisten also vorbereitende Arbeit, indem sie die objektive Zweckmäßigkeit einführen (§61), die formale von der materialen unterscheiden (§62) und als Thema der Teleologie die objektive materiale Zweckmäßigkeit herausstellen (§63). Doch dazu muss diese noch weiter differenziert werden.
Wichtige Quelle: [e-logos.vse.cz/pdfs/elg/2015/01/01.pdf](https://e-logos.vse.cz/pdfs/elg/2015/01/01.pdf) (ähnlich beschrieben in [[Hoeffe2024KantKdU|Höffe (2024)]], Zweckmäßigkeit als umgekehrte Kausalität)
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