Der Naturzweck als regulatives Prinzip Die Teile eines Organismus existieren nur in Relation zum Ganzen, nicht für sich allein. Das ließe sich bedingt auch von einer Uhr sagen, doch bei der sind Teile und Ganzes nicht wechselseitig Ursache und Wirkung füreinander. Ein Organismus ist keine Maschine mit bloß (kausal abwärts) bewegender, sondern auch (kausal aufwärts) bildender Kraft: Jedes seiner Teile ist ein Werkzeug (Organ) zur Hervorbringung anderer Teile, von denen es wechselseitig selbst hervorgebracht wird. (§65) In der Beurteilung organischer Wesen müssen wir nach Kant nun einem Prinzip folgen, einer Regel ohne Ausnahme. Es lautet: Ein organisiertes Naturprodukt ist das, in dem alles Zweck und wechselseitig auch Mittel ist. Nichts in ihm ist rein mechanisch. Zwar leiten wir dieses Prinzip aus der Beobachtung ab, dennoch muss es apriorisch (allgemein und notwendig) gelten. Die bestimmende Urteilskraft folgt apriorischen Prinzipien wie den zwölf Kategorien. Diese sind als Prinzipien der Erkenntnis konstitutiv, indem sie Erkenntnisse überhaupt erst ermöglichen: Ich erkenne den Vogel nur aufgrund von Kategorien wie Einheit und Existenz. Die Prinzipien, die sich die reflektierende Urteilskraft als Allgemeines selbst sucht, um ein Besonderes einordnen zu können, sind hingegen regulativ: Ihre Behauptung besteht in der Idee, nicht im realen Ding. Regulative Prinzipien sind nötig, um mit gewissen (bereits konstituierten) Dingen besser umgehen zu können und zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Denn mein Verständnis jenes Vogels ist aufgrund der Kategorien allein nicht hinreichend, um ihn mir vollends erklären zu können – und das gilt nicht nur für den einen Vogel oder alle Organismen, sondern die Natur insgesamt. %% ← [[exam on Kant|Klausur über Kant]] ← [[organisms as natural purposes|Organismen als Naturzwecke]] → [[nature as a system of ends|Natur als System]] NaP - Die Teile eines - In der Beurteilung - Die bestimmende Urteilskraft - Regulative Prinzipien sind